Kredit ablösen: Das sollten Sie wissen

Das Wichtigste in Kürze

  •  Klassische Konsumenten- und Autokredite können Sie jederzeit ablösen. Aber auch Immobiliendarlehen lassen sich unter gewissen Umständen früher ablösen.
  • Lohnenswert ist die Kreditablösung besonders dann, wenn Sie dadurch Zinszahlungen sparen oder Ihre Finanzen durch eine Zusammenfassung mehrere Kredite wieder unter Kontrolle bringen.
  • In manchen Fällen kann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. 

Warum sollte man einen Kredit ablösen?

Wer einen niedrig verzinsten Kredit hat, fragt sich vielleicht, was der Vorteil ist, diesen überhaupt vollständig abzubezahlen: Die monatliche Rate fällt vielleicht kaum ins Gewicht und die Restschuld aus eigenen Mitteln auf einen Schlag zurückzuzahlen würde einen wahren Kraftakt bedeuten. Sinnvoll kann eine Kreditablösung aber aus verschiedenen Gründen sein:

  • Sie reduzieren damit Ihre Zinsbelastung: kurze Kreditlaufzeit = niedrigere Gesamtkosten.
  • Sie verbessern Ihre finanzielle Flexibilität: Einen neuen Kredit erhalten Sie leichter, wenn Sie nicht nebenbei noch acht andere abbezahlen.
  • Vielleicht möchten Sie Ihre bestehenden Schulden zu einem einzigen Kredit zusammenführen, um monatlich nur noch eine einzige Rate zu zahlen und damit eine bessere Kontrolle über Ihre Finanzen zu erhalten.

Eine Kreditablösung ist für alle Kreditarten möglich, beispielsweise für Konsumentenkredite, Autokredite oder Immobiliendarlehen. 

Kredit ablösen: So gehen Sie vor

Lassen Sie sich den Ablösebetrag errechnen

Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie Ihren Kredit ablösen möchten, und lassen Sie sich den Restbetrag zum Stichtag errechnen. Dabei werden alle von Ihnen bisher geleisteten Raten und Sondertilgungen berücksichtigt. Anhand der Restschuld berechnet die Bank außerdem die Höhe der eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.

Zum Stichtag müssen Sie über den Ablösebetrag sowie die evtl. von der Bank erhobene Vorfälligkeitsentschädigung verfügen. Optimal ist, wenn Sie über genügend eigene Mittel verfügen, um die Ablösung zu bezahlen. Alternativ können Sie die Ablösung im Rahmen einer Umschuldung durchführen.

Beachten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, verlangt die Bank dafür von Ihnen Zinsen. Bei klassischen Konsumentenkrediten und Autokrediten wird der Zinssatz dafür meist für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Für Bau- und Immobilienfinanzierungen wird eine Zinsbindung vereinbart. Üblich dafür sind fünf, zehn oder 15 Jahre, jedoch sind auch noch größere Zeiträume möglich.

Einen Konsumenten- oder Autokredit können Sie jederzeit ablösen. Kündigungsfristen dafür kommen vor, sind jedoch nicht die Regel. Bei einer vorzeitigen Kreditablösung hat die Bank als Kompensation für entgangene Zinsen das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Konsumenten- und Autokrediten beträgt sie maximal 1 Prozent. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt. Die Vorfälligkeitsentschädigung können Sie reduzieren, indem Sie möglichst von Anfang an eher höhere Monatsraten zahlen und regelmäßig Sondertilgungen vornehmen.

Die Ablösung von Immobiliendarlehen ist im Normalfall erst nach zehnjähriger Vertragslaufzeit vorgesehen – Ausnahmen gelten, wenn die finanzierte Immobilie verkauft oder beliehen wird. Bei Immobiliendarlehen kann die Vorfälligkeitsentschädigung allerdings höher ausfallen als bei Auto- und Konsumentenkrediten. Deshalb und wegen der typischerweise hohen Beträge sollten Sie hier besonders darauf achten, dass Ihre Restschuld zum Zeitpunkt der Ablösung möglichst gering ist. Hier lohnt es sich besonders stark, das Darlehen von Anfang an zügig zurückzahlen. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann die Bank allerdings keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr erheben.

Kredit ablösen durch Umschuldung

Ist der alte Kredit zu teuer, zu unflexibel oder lassen sich die Raten nicht an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen, können Sie Ihren Kredit auch ablösen, indem Sie ihn auf einen neuen Kredit umschulden, der besser zu Ihnen passt. Die Umschuldung können Sie entweder auf eigene Faust mit einem klassischen Ratenkredit vornehmen oder mit einem Kredit mit dem Verwendungszweck „Umschuldung“.

Ablösebescheinigung

Wenn Sie ein bestehendes Darlehen umschulden möchten, benötigen Sie eine Ablösebescheinigung. Den Antrag darauf stellen Sie schriftlich bei der Bank, deren Kredit Sie umschulden möchten. Die Ablösebescheinigung weist die zu einem bestimmten Termin bestehende Restschuld und die darauf erhobene Vorfälligkeitsentschädigung aus. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer alten oder einer anderen Bank einen Kredit zum Zweck der Umschuldung beantragen.

Eine Ausnahme bildet der Ausgleich eines Dispos durch einen neu aufgenommenen Kredit: Hierfür ist keine Ablösebescheinigung erforderlich. Die Kreditsumme wird einfach auf Ihr Girokonto überwiesen und damit ist der Dispo ausgeglichen.

Ablösevollmacht

Eine Ablösevollmacht erteilen Sie im Rahmen einer Umschuldung der Bank, bei der Sie den Antrag auf ein neues Darlehen stellen. Die neue Bank wird hierdurch zur Kreditablösung bevollmächtigt und erhält das Recht, alle erforderlichen Auskünfte über den abzulösenden Kredit einzuholen. Bei einem dedizierten Umschuldungskredit ist die Ablösevollmacht Bestandteil des Kreditantrags.

Für die Erteilung einer Ablösevollmacht nutzen die Banken spezielle Formulare, in denen insbesondere die folgenden Informationen angegeben werden müssen:

  • Name und Anschrift der Bank, bei der der bisherige Kredit besteht
  • IBAN des Kreditkontos
  • Ablösebetrag auf der Basis der Ablösebescheinigung oder als vorläufiger ungefährer Wert
  • Namen und Anschrift der Personen, die die Vollmacht erteilen (ein oder mehrere Darlehensnehmer)
  • Ort, Datum und Unterschriften aller Darlehensnehmer/Vollmachtgeber


Häufige Fragen zur Kreditablösung

Konsumenten- und Autokredite können Sie jederzeit ablösen. Gegebenenfalls ist im Kreditvertrag dafür eine Kündigungsfrist von bis zu einem Monat vorgesehen. Viele Banken ermöglichen die Kreditablösung jedoch ohne Kündigungsfrist. Bei Bau- und Immobilienfinanzierungen ist eine reguläre Ablösung in der Regel erst nach zehn Jahren – dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung – möglich. Gesetzlich akzeptierte Ausnahmen für eine Ablösung innerhalb der Zehnjahresfrist sind lediglich Beleihung oder Verkauf der Immobilie.

Wenn Sie einen Kredit ablösen möchten, setzen Sie sich mit Ihrem Kreditgeber in Verbindung. Der erste Schritt besteht in der Beantragung einer Ablösebescheinigung, aus der die Restschuld und die darauf erhobene Vorfälligkeitsentschädigung hervorgehen. Anschließend kündigen Sie schriftlich Ihren Kreditvertrag. Nach dem Eingang der Kündigung setzt Ihnen die kreditgebende Bank eine Frist für die Zahlung von Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Zinsbindung ist für Immobiliendarlehen relevant. Im Kreditvertrag wird sie meist für Zeiträume von fünf, 15 oder 20 Jahren festgeschrieben. Nach dem Auslaufen der Zinsbindung benötigen Sie gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung.

Beim Auslaufen einer Zinsbindung von weniger als zehn Jahren ist eine vorzeitige Ablösung nur in Ausnahmefällen – bei Beleihung oder Verkauf der Immobilie – möglich.

Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann ein Immobiliendarlehen auch bei weiterbestehender Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Gesetzlich ist hierfür eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vorgesehen.

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