Gesamtbetrag
Was ist der Gesamtbetrag bei Krediten?
Bei Krediten unterscheidet man zwischen Bruttodarlehensbetrag, Nettodarlehensbetrag und Gesamtbetrag. Der Bruttodarlehensbetrag ist die beantragte Kreditsumme. Der Nettodarlehensbetrag gibt die Summe an, die tatsächlich ausgezahlt wird. Der Gesamtbetrag ist die Summe aller Zahlungen, die der Kreditnehmer zu leisten hat. Eine Legaldefinition zum Gesamtbetrag findet sich in Art. 247 § 3 Abs. 2 EBGB (EBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Danach ist der Gesamtbetrag die Summe aus Nettodarlehensbetrag und Gesamtkosten des Kredits.
Verbraucherdarlehen: Pflichtangabe bei vorvertraglichen Informationen und im Vertrag
Die Angabe des Gesamtbetrages gehört nach zu den vorvertraglichen Pflichtinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen. Der Gesamtbetrag ist auch im Kreditvertrag zu nennen. Die Pflicht zur Gesamtbetragsangabe entfällt nur bei Krediten, deren Inanspruchnahme offen ist und schwanken kann, zum Beispiel bei Dispokrediten.
Welche Größen fließen in die Gesamtkosten ein?
In die Gesamtkosten fließen alle mit dem Darlehen in Zusammenhang stehenden Kosten ein. Dazu zählen neben den Zinskosten und dem Disagio vor allem Gebühren und die Kosten einer Restschuldversicherung. In der Regel stellen die Zinskosten das Gros der Gesamtkosten dar. Das Disagio ist eine Art vorweggenommener Zinskosten und wird daher in die Gesamtkostenrechnung einbezogen.
Welche Informationen bietet die Angabe des Gesamtbetrags?
Die Nennung des Gesamtbetrags gibt an, welche finanzielle Belastung auf den (potenziellen) Darlehensnehmer insgesamt zukommt. Er ist daher eine wichtige Größe für die Entscheidung, ob man sich das gewünschte Darlehen leisten kann und möchte. Außerdem lassen sich damit die Angebote unterschiedlicher Kreditanbieter besser vergleichen.